ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

der Firma 45Hertz GmbH

vertreten durch den Geschäftsführer: Julian Frigoni

 

eingetragen im

Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter Handelsregisternummer: HRB 152165

 

Inhaltsverzeichnis:

A.             Geltungsbereich

B.             Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

C.             Rechnungen, Anzahlungen, Leistungen, Preise, Zahlung

D.             GEMA

E.             Motivüberlassung für Film- oder Fotoaufnahmen

F.             Stornierungen, Teilnehmeranzahl, Rücktritt

G.            Bestimmungen für die Durchführung von Veranstaltungen

H.             Einlass- und Sicherheitskontrollen

I.               Tickets & Ticketing

J.              Bild- und Tonaufzeichnungen /

Einwilligung zur Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen

K.             Haftung

L.              Schlussbestimmungen

 

Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

 

A.  Geltungsbereich

1.  Diese Bedingungen gelten für Verträge über alle Verträge zwischen der 45Hertz GmbH und dem Kunden, beispielsweise über die Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstagen oder Firmenfeier, Überlassung von Banketträumen inklusive aller damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen sowie für gastronomische Dienstleistungen.

 

2.   Die Unter- oder Weitervermietung und -vermittlung der überlassenen Räumlichkeiten/ Bereiche, sowie gebuchter Leistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der 45Hertz GmbH.

 

3.    Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

B. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

1.  Die Angebote der 45Hertz GmbH sind stets freibleibend.

 

2.   Der Vertrag kommt nur durch das Einverständnis und der Übersendung der schriftlichen Auftragsbestätigung der 45HertzGmbH zustande. Alle Vereinbarungen, die getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Die Schriftlichkeit ist auch durch die Übersendung durch Email


gewahrt. Der Kunde erklärt sich mit der Übersendung per Email einverstanden, wenn er seine Email der 45Hertz GmbH mitteilt.

 

3.    Werden Angebote nach den Angaben und Unterlagen des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter ausgearbeitet, haftet die 45Hertz GmbH nicht für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

 

4.   Die Vertragspartner sind die 45Hertz GmbH und der Kunde. Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Kunden irgendein Dritter eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungenaus dem Vertrag, wenn eine Erklärung des Dritten vorliegt. Eine solche Erklärung ist beizubringen, wenn ein Dritter wie vorstehend eingeschaltet wird.

 

5.    Die 45Hertz GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die 45Hertz GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der 45Hertz GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der 45Hertz GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der 45Hertz GmbH auftreten, wird die 45Hertz GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, die 45Hertz GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen und den möglichen Schaden auf ein Minimum zu beschränken.

 

6.   Alle Ansprüche gegen die 45Hertz GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der 45Hertz GmbH oder eines gesetzlichenVertreters oder Erfüllungsgehilfen der 45Hertz GmbH beruhen.

 

7.  Mit dem Vertragsabschluss stimmen der Kunde zu, dass seine Daten für den Versand von allgemeinen Informationen genutzt werden können. Die 45Hertz GmbH werden die personenbezogenen Daten des Kunden nicht Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde kann den Erhalt der Informationen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter widerruf@45hertz.com widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch die 45Hertz GmbH kann der Kunde unserer Datenschutzerklärung unter https://45hertz.com/impressum/ entnehmen.

 

C.  Rechnungen, Anzahlungen, Leistungen, Preise, Zahlung

1.  Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der 45Hertz GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen der 45Hertz GmbH an Dritte.

 

2.   Die 45Hertz GmbH speichert die Anschrift des Briefkopfes der Auftragsbestätigung als Rechnungsadresse. DieRechnungsanschrift ist für beide Parteien bindend, solange der Kunde


schriftlich keine abweichende Rechnungsanschrift mitgeteilt hat. Für bereits zugestellte Rechnungen, die ohne Verschulden der45Hertz GmbH auf Kundenwunsch geändert werden müssen, werden Verwaltungsgebühren in Höhe von  25,00 pro Änderungin Rechnung gestellt. Ist der Kunde eine Privatperson, sind der 45Hertz GmbH mit Auftragslegung das Geburtsdatum sowie der Geburtsort mitzuteilen.

 

3.   Bei sämtlichen Preise wird die zurzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuer von 19% erhoben. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Kunden. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der 45Hertz GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen und marktgerecht angepasst werden. Preisangaben ohne Angaben zur Umsatzsteuer verstehen sich rein netto.

 

4.  Rechnungen der 45Hertz GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Sofern der Kunde der 45Hertz GmbH seine Email-Adresse mitgeteilt hat, können Rechnungen auch per Email zugestellt werden. Die 45Hertz GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die 45Hertz GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 10,62%, beziehungsweise bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 6,62% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der 45Hertz GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die 45Hertz GmbH eine pauschale Mahngebühr in Höhe von € 5,00 erheben.

 

5.  Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die 45Hertz GmbH, alle weiteren und zukünftigen Leistungen fürden Veranstalter einzustellen. Voraussetzung ist, dass die 45Hertz GmbH den Zahlungsverzug unter Fristsetzung und Hinweis auf die Folgen anmahnt. Diese Mahnung kann per Email erfolgen, sofern der Kunde der 45Hertz GmbH seine Email-Adresse mitgeteilt hat.

 

6.  Die 45Hertz GmbH hat das Recht, im Vertrag Teilzahlungen zu verlangen. Sollte die vor der Veranstaltung fällige Teilzahlung vomKunden nicht geleistet werden, so ist die 45Hertz GmbH berechtigt, die Leistung zu verweigern und den insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu bekommen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

7.     Anzahlungen: Bis zu einem Gesamtbetrag (brutto) von EUR 2.500,00 muss eine Kreditkartennummer, mit Gültigkeitsdatum alsGarantie, sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn angegeben werden. Die 45Hertz GmbH ist berechtigt, die Gültigkeit der Kreditkartezu prüfen und fällige Beträge zu reservieren. Bei Veranstaltungen ab EUR 2.500,00 sind bis zu 75% des vereinbarten bzw. des zuerwartenden Umsatzes bei Vertragsschluss auf das von der 45Hertz GmbH angegebene Konto zu überweisen. Sollte 21 Tage vor der Veranstaltung keine Vorauszahlung eingegangen sein, hat die 45Hertz GmbH das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Hierdurch ist der Kunde nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

 

8. Bei Kunden mit Wohnsitz im Ausland ist die 45Hertz GmbH berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe des Gesamtbetrages zuverlangen.

9.  Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Die 45Hertz GmbH ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen eine Kreditvereinbarung besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruchgenommener Leistungen ist ausgeschlossen.

 

10.   Quittierung - Bei Einzelverbrauchsabrechnung ist der Kunde angehalten, die einzelnen Rechnungsbelege durch seineUnterschrift zu bestätigen. Ohne Unterschrift dienen der 45Hertz GmbH die nicht unterschriebenen Rechnungsbelege als Rechnungsgrundlage ohne Widerspruchsrecht.

 

D.  GEMA

Alle GEMA-pflichtigen Veranstaltungen müssen vom Kunden vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Kunde. Die 45Hertz GmbH wird vom Kunden bezüglich aller Forderungen der GEMA freigestellt.

 

E. Motivüberlassung für Film- oder Fotoaufnahmen

Film- oder Fotoaufnahmen für nicht ausschließlich private Zwecke, kommerzielle Aufnahmen oder Aufnahmen zur öffentlichen Aufführung beziehungsweise Ausstrahlung bedürfen der Schriftlichen Genehmigung der 45Hertz GmbH und sind kostenpflichtig. Die genauen Bedingungen  werden  in  einem  gesonderten  Motivüberlassungsvertrag  geregelt.

 

F. Stornierungen, Teilnehmeranzahl, Rücktritt

1.  Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.

2.     Der Kunde ist außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe der nachstehenden    Bestimmungen            zur      Stornierung        des                         Vertrages                    berechtigt:

a. Im Falle einer kompletten Stornierung des Vertrages durch den Kunden schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze der vertraglich vereinbarten Vergütung:

  bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung durch uns wenigstens 15% der vereinbarten Vergütung

 bei Stornierung bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% der vereinbarten Vergütung

 bei Stornierung bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der vereinbarten Vergütung

 bei Stornierung bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% der vereinbarten Vergütung

 bei Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Vergütung

 bei Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der vereinbarten Vergütung

 bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% der vereinbarten Vergütung

 bei noch kurzfristiger Stornierung 100% der vereinbarten Vergütung

b.   Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns durch die Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist, als die ausgeführte pauschalierte Vergütung nach den Bestimmungen der § 309 Nr. 7 a. und b BGB.

 

3.  Grundlage für die Berechnung der Stornierungskosten ist die Auftragsbestätigung mit der vereinbarten Teilnehmerzahl. EineReduzierung der Teilnehmerzahl kann einmalig bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bis maximal 10% der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden. Für Stornierungen gebuchter Hotelzimmer, Hotel-Tagungspauschalen


sowie sonstiger Hoteldienstleistungen treten gesonderte Stornierungsfristen in Kraft. Diese sind in der entsprechendenAuftragsbestätigung festgelegt.

 

4.     Für den Fall, dass die angegebene Teilnehmerzahl bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10% erhöht wird, versucht die 45Hertz GmbH die Veranstaltung mit der erhöhten Teilnehmerzahl zu realisieren. Gleichzeitig behält sich die 45Hertz GmbH vor, die Veranstaltung nur mit der angegebenen Teilnehmerzahl durchzuführen. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

 

5.  Für Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder Getränke serviert werden, muss der Kunde der 45Hertz GmbH die Anzahl der Teilnehmer und die Speisenauswahl bis spätestens 14 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich aufgeben. Soweit seitens des Kunden keine Meldung erfolgt, geht die 45Hertz GmbH von der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Personenanzahl aus.

 

6.   Ferner ist die 45Hertz GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Umständen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn:

  höhere Gewalt oder andere von der 45Hertz GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

  Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden.

  Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der 45Hertz GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Organisationsbereich der 45Hertz GmbH zuzurechnen ist.

 

7.  Die 45Hertz GmbH hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

8.  Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen der 45Hertz GmbH, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der 45Hertz GmbH.

 

G.  Bestimmungen für die Durchführung von Veranstaltungen

1.  Der Ablauf der Veranstaltung wird in Übereinkunft mit der 45Hertz GmbH durch den Kunden festgelegt und im Vertrag fixiert.

 

2. Kurzfristig vom Kunden gewünschte Änderungen am Tag der Veranstaltung werden nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch die 45Hertz GmbH Teil des Vertrages. Die 45Hertz GmbH versucht, soweit es möglich ist, die kurzfristigen Wünschen des Kunden zuerfüllen, ohne dass dieser einen Anspruch darauf hat. Soweit hieraus für den Kunden erkennbar oder durch Hinweis von der 45Hertz GmbH Verzögerungen und daraus entstehende Unregelmäßigkeiten der Veranstaltung folgen, übernimmt die 45HertzGmbH keine Haftung. Mehrkosten für kurzfristige Änderungen der vereinbarten Leistungen oder Abläufe können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Reservierte Räume stehen dem Veranstalter nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der Genehmigung der 45Hertz GmbH. Die 45Hertz GmbH ist berechtigt,diese Inanspruchnahme angemessen in Rechnung zu stellen.


 

3.  Sollte sich während der Veranstaltung ein Mangel zeigen, hat der Kunde dies der 45Hertz GmbH unverzüglich anzuzeigen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat die 45Hertz GmbH den Mangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Werts der betroffenen Leistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Erfolgt die Mängelrüge verspätet, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder der 45Hertz GmbH die Feststellung der Mängel erschwert.

 

4.  Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten wie zusätzlich bestellte Speisen und Getränke sindvon jedem Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Kunde gesamtschuldnerisch.

 

5.  Wenn zwingende Umstände dieses notwendig machen, behält sich die 45Hertz GmbH das Recht vor, in Abstimmung mit dem Kunden den Veranstaltungsort oder das Datum der Veranstaltung zu ändern. Kann keine Einigung gefunden werden, kann die45Hertz GmbH vom Vertrag zurücktreten. Wenn Umstände herrschen, die die Durchführung der Veranstaltung unverantwortlicherscheinen lassen oder ungünstige Verhältnisse (z.B. Wetterverhältnisse bei Zelt- oder Außenveranstaltungen wie Sturm etc.)eintreten oder vorhergesagt werden, die eine Gefährdung der Teilnehmer oder des Equipments darstellen, kann die Veranstaltungdurch die 45Hertz GmbH auch kurzfristig abgesagt werden bzw. es kann, wenn möglich, auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen werden. Treten diese widrigen Umstände während der Veranstaltung auf, wird die Veranstaltung abgebrochen bzw. wenn möglich auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen.

 

6.  Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen von der 45Hertz GmbH bzw. eines Vertreters, die die Veranstaltung, Equipment, Veranstaltungsort etc. betreffen, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen von der 45Hertz GmbH gehören auch die am Veranstaltungsort angebrachten Hinweise. Der Kunde ist für das Tun und Lassen seiner Gäste verantwortlich und haftet für durch diese verursachte Schäden gesamtschuldnerisch.

 

7.  Die 45Hertz GmbH behält sich in Veranstaltungsräumen mit mehreren Veranstaltungsflächen vor, auf den vom Kunden nicht gebuchten Flächen, weitere Veranstaltungen abzuhalten. Ist für den Kunden eine besondere Vertraulichkeit erforderlich, ist die45Hertz GmbH hierauf bereits vor Vertragsabschluss hinzuweisen.

 

8.       Die Kunden haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Gestaltung des Veranstaltungsraumes. Sofern eine bestimmte Dekoration gewünscht ist, ist dies gesondert schriftlich zu regeln.

 

9.  Die Einbringung von Dekorationsmaterial, Blumenschmuck, Mobiliar, Veranstaltungstechnik und ähnlichem in die Veranstaltungsräume durch den Kunden oder von ihm eingeschalteten Dritten ist nur nach der vorherigen schriftlichen Zustimmungder 45Hertz GmbH gestattet. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung vonder 45Hertz GmbH nicht mitbringen. Die jeweilige Zustimmung in Fällen des Satzes 1 und kann von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung, wie einer Servicegebühr und/oder eines Korkgeldes abhängig gemacht werden. Für vom Kunden eingebrachte Gegenstände und durch diese entstandene Schäden übernimmt die 45Hertz GmbH keine Haftung.


 

10.    Alle vom Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen Vorschriften (Feuerschutz, polizeiliche Auflagen etc.) entsprechen. Alle vom Kunden in die Veranstaltungsräume eingebrachten Gegenstände sind grundsätzlich innerhalb von zwei Stunden nach Ende der Veranstaltung vom Kunden aus den Veranstaltungsräumen zu entfernen. Andernfalls ist die 45HertzGmbH berechtigt, die zurückgelassenen Gegenstände ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Kunden einzulagern. Zurückgelassener Müll oder Dekorationsrückstände können auf Kosten des Kunden von der 45Hertz GmbH entsorgt werden.

 

11.  Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihmobliegt, mangels einer abweichenden, ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung, die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA- Gebühren,Vergnügungssteuer usw. hat der Kunde unmittelbar an den jeweiligen Gläubiger zu entrichten.

 

12. Der Kunde verpflichtet sich, die 45Hertz GmbH unverzüglich und unaufgefordert, jedoch vor Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigenCharakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange von der 45Hertz GmbH zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen für die Veranstaltung, die einen Bezug zu der 45Hertz GmbH aufweisen oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung seitens der 45Hertz GmbH. Erfolgt dieses nicht, so hat die 45HertzGmbH das Recht, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen, ohne dass hierfür ein Schadensersatz vom Kunden verlangt werden kann.

 

H. Einlass- und Sicherheitskontrollen

1.  Vor dem Betreten der Veranstaltungsstätte werden alle Tickets kontrolliert und entwertet. Besucher müssen ihr Ticket währendder gesamten Veranstaltung bei sich führen.

2.  Sicherheitskontrollen umfassen eine Kontrolle der Person und mitgebrachter Gegenstände. Die 45Hertz GmbH behalten sich das Recht vor, den Zutritt zu verweigern. Die insbesondere, wenn Besucher unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen oder verbotene Gegenstände mitführen. Weiter behält sich die 45Hertz GmbH vor, Personen den Zutritt zu verweigern, soweit dieseden reibungslosen und friedlichen Ablauf der Veranstaltung behindern, beispielweise durch eine nicht zum Inhalt derVeranstaltung passende politische Gesinnung.

2.1. Folgende Gegenstände sind verboten und dürfen nicht mitgeführt werden:

 Große Taschen und Rucksäcke über DIN A4-Format, Reisekoffer, Kartons und Kinderwagen

 Waffen jeder Art und Gegenstände, die als Wurfgeschosse dienen könnten

 Laptops, Stative, „Selfie-Stangen“

 Glasflaschen, pyrotechnisches Material, entzündliche Gegenstände

 Medikamente & Homöopathische Mittel

 Laserpointer, Trillerpfeifen und Fahnenstangen

 Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)

3. Kindern unter 7 Jahren ist der Zutritt zur Veranstaltung nicht gestattet, auch nicht in Begleitung von Erwachsenen oder mit gültigem Ticket.


4.  Für Jugendliche unter 16 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person gemäß den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) erlaubt.

5.  Die 45Hertz GmbH behält sich das Recht vor, den Zutritt für Minderjährige zu verweigern, wenn deren Schutz durch Eltern oder Erziehungsberechtigte nach Ermessen des Veranstalters nicht ausreichend gewährleistet ist.

 

I. Tickets & Ticketing

1.  Der Erwerb von Tickets ist ausschließlich über die offiziellen Ticketpartner zulässig, die auf der Webseite des Veranstalters oder bei den jeweiligen Partnern gelistet sind.

2.    Zusätzlich gelten die AGB des jeweiligen Ticketpartners. Im Fall eines inhaltlichen Widerspruchs haben die Bedingungen des Veranstalters Vorrang.

3.   Die 45Hertz GmbH behalten sich das Recht vor, die maximale Anzahl der pro Kunde erwerbbaren Tickets zu beschränken. Die Höchstgrenze wird im jeweiligen Bestellvorgang angezeigt.

4.  Tickets werden auf den Namen des Käufers ausgestellt und sind ausschließlich zur privaten Nutzung vorgesehen. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist verboten.

5.  Jeglicher Weiterverkauf, insbesondere über Plattformen wie eBay oder Viagogo, sowie eine Preissteigerung von mehr als 15 % des Originalpreises sind unzulässig.

6.  Eine private Weitergabe des Tickets (z. B. bei Krankheit des Ticketinhabers) ist erlaubt, sofern der neue Inhaber diese AGBakzeptiert und keine kommerziellen Absichten vorliegen.

 

J. Bild- und Tonaufzeichnungen / Einwilligung zur Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen

1.   Besuchern ist das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen mit Kleinbildkameras oder Mobiltelefonen ausschließlich für private Zwecke gestattet. Gewerbliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

2.  Die 45Hertz GmbH hat das alleinige Recht, Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung zu kommerziellen Zwecken zu nutzen.Das Veröffentlichen solcher Aufnahmen ohne Zustimmung ist untersagt.

3.   Mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte erklärt der Besucher sein Einverständnis zur unentgeltlichen Verwendung seines Bildes und seiner Stimme durch den Veranstalter und berechtigt diesen, entsprechende Aufnahmen aufzuzeichnen und in jeglichen Medien (z. B. Internet, TV) zu verbreiten.

4.  Diese Zustimmung gilt zeitlich und örtlich uneingeschränkt und umfasst sowohl kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Verwendungen.

 

 

 

K. Haftung

1.   Die 45Hertz GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, welche außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der 45Hertz GmbH zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die 45Hertz GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.

 

2.  Soweit die 45Hertz GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Drittenbeschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des


Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die 45Hertz GmbH von allenAnsprüchen Dritter aus dieser Überlassung frei.

 

3.    Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der 45Hertz GmbH bedarf derschriftlichen Zustimmung der 45Hertz GmbH. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der 45Hertz GmbH gehen zu Lasten des Kunden, soweit die 45Hertz GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen durch die 45Hertz GmbH pauschal erfasst und berechnet werden.

 

4.   Störungen an den von der 45Hertz GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die 45Hertz GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

5.  Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die 45Hertz GmbH übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei groberFahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

6.      Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die 45Hertz GmbH ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der 45Hertz GmbH abzustimmen.

 

7.  Der Kunde haftet für alle schuldhaft zugefügten Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

 

8.  Der Kunden haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte, wie für sein eigenes Verhalten.

 

9.  Alle gereichten Speisen sind zum ausschließlichen Verzehr an Ort und Stelle bestimmt. Die 45Hertz GmbH übernimmt keinerlei Haftung für nicht vor Ort verzehrtes Essen, insbesondere dann nicht, wenn nicht verzehrtes Essen mitgenommen wird. Es besteht kein Anspruch darauf, nicht verzehrtes Essen mitnehmen zu können.

 

10.  Die 45Hertz GmbH kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

L. Schlussbestimmungen

1.  Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Vertrags oder der Antragsannahme für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Der Kunde wird schriftlich über alle Änderungen informiert. Es gilt ein Widerspruchsrecht von 4 Wochen.

 

2.  Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg, der Sitz der 45Hertz GmbH.

 

3.     Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im


kaufmännischen Verkehr der Sitz der 45Hertz GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfülltund keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Gerichtsstand mit Sitz der 45Hertz GmbH als vereinbart.

 

4.   Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

5.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Veranstaltungsvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartnerverpflichten sich in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.